Guten Morgen

Mittwoch – Bergfest! ⛰️🎉 Die Woche ist zur Hälfte geschafft und das verdient Anerkennung. 👏😄 Vielleicht haben Sie bereits neue Erkenntnisse gewonnen oder ein schwieriges Thema besser verstanden. 📖🧠 Genau diese Momente machen Lernen spannend. Nutzen Sie den Tag, um aktiv mitzuarbeiten und das Beste aus dem Unterricht mitzunehmen. Denken Sie daran: Jeder kleine Fortschritt ist ein Erfolg. 🌱💪 Bleiben Sie dran – die Zielgerade rückt näher. 🚀

Dienstag – Dranbleiben

Mittwoch – Durchhalten

Die Woche ist zur Hälfte geschafft ⏸️. Nutzen Sie den Mittwoch, um kurz innezuhalten 🌱 und wahrzunehmen, was Sie bereits leisten. Pflege ist anspruchsvoll 🩺, und Sie stellen sich dieser Aufgabe täglich 💙. Bleiben Sie freundlich zu sich selbst 🤝 – auch das ist eine wichtige Kompetenz.

 

 Frage:

Welches Fehlverhalten wird auf dem Bild dargestellt und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen 
können sich daraus ergeben?

 

 

 

 

 

 

Lösung vom Dienstag:

 

      • Schweigerechtsverletzung

        • Strafrechtlich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

        • Zivilrechtlich: Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Patienten

        • Arbeitsrechtlich: Abmahnung, bei schwerem Verstoß fristlose Kündigung möglich

        • Berufsrechtlich: Meldung an Arbeitgeber / ggf. Aufsichtsbehörden

 

Dienstag – Dranbleiben

Mittwoch – Durchhalten

Die Woche ist zur Hälfte geschafft ⏸️. Nutzen Sie den Mittwoch, um kurz innezuhalten 🌱 und wahrzunehmen, was Sie bereits leisten. Pflege ist anspruchsvoll 🩺, und Sie stellen sich dieser Aufgabe täglich 💙. Bleiben Sie freundlich zu sich selbst 🤝 – auch das ist eine wichtige Kompetenz.

 

 Frage:

Welches Fehlverhalten wird auf dem Bild dargestellt und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen 
können sich daraus ergeben?

 

 

 

 

 

 

Lösung vom Dienstag:

 

      • Schweigerechtsverletzung

        • Strafrechtlich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

        • Zivilrechtlich: Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Patienten

        • Arbeitsrechtlich: Abmahnung, bei schwerem Verstoß fristlose Kündigung möglich

        • Berufsrechtlich: Meldung an Arbeitgeber / ggf. Aufsichtsbehörden