Guten Morgen

Dienstag – heute läuft’s schon deutlich besser! 😎📚 Die ersten Unterrichtsstunden der Woche liegen hinter Ihnen, und langsam kommt der Lernrhythmus zurück 🧠💪. Nutzen Sie den Schwung, beteiligen Sie sich aktiv und sammeln Sie neue Ideen für Ihren zukünftigen Beruf 🎯✨. Denken Sie daran: Auch die besten Fachkräfte haben einmal in der Berufsschule gesessen 😉😂. Bleiben Sie motiviert – Sie machen das großartig! 🚀🌿

Dienstag – Dranbleiben

Mittwoch – Durchhalten

Die Woche ist zur Hälfte geschafft ⏸️. Nutzen Sie den Mittwoch, um kurz innezuhalten 🌱 und wahrzunehmen, was Sie bereits leisten. Pflege ist anspruchsvoll 🩺, und Sie stellen sich dieser Aufgabe täglich 💙. Bleiben Sie freundlich zu sich selbst 🤝 – auch das ist eine wichtige Kompetenz.

 

 Frage:

Welches Fehlverhalten wird auf dem Bild dargestellt und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen 
können sich daraus ergeben?

 

 

 

 

 

 

Lösung vom Dienstag:

 

      • Schweigerechtsverletzung

        • Strafrechtlich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

        • Zivilrechtlich: Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Patienten

        • Arbeitsrechtlich: Abmahnung, bei schwerem Verstoß fristlose Kündigung möglich

        • Berufsrechtlich: Meldung an Arbeitgeber / ggf. Aufsichtsbehörden

 

Dienstag – Dranbleiben

Mittwoch – Durchhalten

Die Woche ist zur Hälfte geschafft ⏸️. Nutzen Sie den Mittwoch, um kurz innezuhalten 🌱 und wahrzunehmen, was Sie bereits leisten. Pflege ist anspruchsvoll 🩺, und Sie stellen sich dieser Aufgabe täglich 💙. Bleiben Sie freundlich zu sich selbst 🤝 – auch das ist eine wichtige Kompetenz.

 

 Frage:

Welches Fehlverhalten wird auf dem Bild dargestellt und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen 
können sich daraus ergeben?

 

 

 

 

 

 

Lösung vom Dienstag:

 

      • Schweigerechtsverletzung

        • Strafrechtlich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr

        • Zivilrechtlich: Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Patienten

        • Arbeitsrechtlich: Abmahnung, bei schwerem Verstoß fristlose Kündigung möglich

        • Berufsrechtlich: Meldung an Arbeitgeber / ggf. Aufsichtsbehörden